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E 927b - Carbamid

Der Stoff Carbamid ist unter der Bezeichnung E 927 b in der Lebensmittelindustrie als Stabilisator zugelassen. Ein anderer Name für Carbamid ist Harnstoff. Harnstoff ist nicht nur beim Menschen, sondern auch bei vielen anderen Lebewesen ein Endprodukt des Eiweißstoffwechsels und wird mit dem Urin wieder ausgeschieden. Carbamid ist also eine völlig natürliche Substanz.

 

Herkunft

E 927 b wird für die Verwendung als Stabilisator in einer chemischen Reaktion aus Ammoniak und Kohlendioxid hergestellt. Chemisch betrachtet ist E 927b eine organische Verbindung, ein Kohlensäurediamid. Reines E 927 b liegt als Endprodukt als weißer, kristalliner Feststoff vor, der völlig ungiftig ist. Oft wird der Stoff unter der Bezeichnung Urea auch in Kosmetika verwendet, da er stark feuchtigkeitsbindend ist.

Verwendung

E 927 b verschafft einen leicht salzigen und kühlenden Geschmackseindruck. E 927 b wird aufgrund dieser Eigenschaften wird er verwendet, um den Geschmack von Kaugummis abzurunden. E 927 b ist ausschließlich für den Zusatz als Stabilisator in Kaugummis, die keinen Zucker enthalten, zugelassen. Hierbei muss eine Höchstmengenbeschränkung von 30 g/ kg beachtet werden.

Risiken

Für den Lebensmittelzusatzstoff Carbamid wurde kein ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) festgelegt, da E 927 b als völlig ungefährlich gilt. E 927 b wird wie natürlicher Harnstoff über den Harnstoffwechsel vom Körper verarbeitet und wieder ausgeschieden.

 

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