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E 525 - Kaliumhydroxid

Kaliumhydroxid ist in der EU als Säureregulator zugelassen. Kaliumhydroxid wird in seiner Eigenschaft als Lebensmittelzusatzstoff unter der Bezeichnung E 525 verwendet und darf auch für Bio Produkte eingesetzt werden. Kaliumhydroxid ist eine stark basische Substanz wird als Säureregulator eingesetzt, da es Säuren neutralisieren kann bzw. den ph-Wert des Produktes regulieren kann.

 

Herkunft

Aufgrund seiner säureregulierenden Eigenschaften ist E 535 auch unter dem Namen Ätzkali bekannt. Für die industrielle Produktion wird E 525 in einem chemischen Prozess hergestellt, in dem der Stoff Kaliumchlorid einer wässrigen Elektrolyse ausgesetzt wird. Die dabei entstehende Substanz wird anschließend eingedampft. Kalumhydroxid liegt nach diesem Vorgang als weißer Feststoff vor, der sich gut in Wasser lösen lässt.

Verwendung

E 525 wird u.a. Konfitüren, Marmeladen und Gelees hinzugefügt. Außerdem ist E 525 ein sehr wichtiger Zusatz, um Instant-Tee herzustellen. Desweiteren benötigt man E 525 zur Behandlung von Kakaorohmasse, bevor diese für Endprodukte weiterverwendet werden kann. Allgemein kann E 525 ohne Höchstmengenbeschränkung allen Lebensmitteln, denen Zusatzstoffe untergemsicht werden dürfen, verwendet werden.

Risiken

Kaliumhydroxid ist ein Lebensmittelzusatzstoff, der für den menschlichen Organismus als harmlos gilt. Es wurde bisher auch noch kein ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) festgelegt.

 

Interessant

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