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E 514 - Natriumhydrogensulfat

Natriumhydrogensulfat wird unter der Bezeichnung E 514 in der EU als Lebensmittelzusatzstoff eingesetzt. E 514 wird vor allem als Säuerungsmittel eingesetzt. Natriumhydrogensulfat kommt auch natürliche Weise in geringen Konzentrationen als Inhaltsstoff in Lebensmitteln vor. Umgangssprachlich ist E 514 auch unter dem Namen Glaubersalz bekannt, das bei Fastenkuren angewendet wird.

 

Herkunft

Natriumhydrogensulfat ist das Natriumsalz der Schwefelsäure (E 513). E 514 wird für die industrielle Verwendung in einem chemischen Prozess hergestellt, indem erwärmte Schwefelsäure mit Natriumchlorid (Kochsalz) reagiert. Dabei entsteht ein Feststoff, der sich aus weißen Kristallen zusammensetzt und leicht in Wasser löslich ist.

Verwendung

E 514 ist ohne Höchstmengenbeschränkung für alle Lebensmittel, denen Zusatzstoffe beigemengt werden dürfen, zugelassen. In der Lebensmittelindustrie wird E 514 u.a. für die Trinkwasseraufbereitung eingesetzt und dienst auch als Trägerstoff für Lebensmittelfarbstoffe.

Risiken

Der Lebensmittelzusatzstoff E 514 gilt als unbedenklich. Es wurde auch kein ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) festgesetzt. In großen Mengen verzehrt wirkt Natriumhydrogensulfat allerdings stark abführend.

 

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