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E 473 - Zuckerester von Speisefettsäuren

Zuckerester von Speisefettsäuren sind in der EU als Lebensmittelzusatzstoff erlaubt. Sie werden unter der Bezeichnung E 473 als Emulgator in der Lebensmittelindustrie eingesetzt. E 473 hat in der Regel sehr stark emulgierend wirkende Eigenschaften. Die genaue Wirkung hängt von der jeweiligen Zusammensetzung des Zuckeresters von Speisefettsäuren ab.

 

Herkunft

Der Stoff E 473 entsteht in einem chemischen Prozess, indem normaler Haushaltszucker, also Saccharose, mit Fettsäuren reagieren. Die Zuckerester werden nach diesem Vorgang herausgelöst. Als Ausgangsstoff für die Fettsäuren wird üblicher Weise auf pflanzliche Rohstoffe zurückgegriffen. Das Endprodukt E 473 ist sehr schwer löslich.

Verwendung

Der Lebensmittelzusatzstoff E 473 ist nur für bestimmte Lebensmittel vorgesehen und darf nur in bestimmten Höchstmengen Nahrungsmitteln hinzugefügt werden. In folgenden Lebensmitteln sind Zuckerester von Speisefettsäuren häufig zu finden: Süßwaren, Kuchen, Kekse, Blätterteigwaren, Desserts, Speiseeis, nichtalkoholische und alkoholische Getränke (allerdings darf Bier und Wein kein E 473 zugesetzt werden), Kaffeeweißer.

Risiken

E 473 wird vom menschlichen Organismus wie Fettsäuren verstoffwechselt. Zuckerester von Speisefettsäuren gelten als unbedenklich, allerdings wirken sie in größeren Mengen verzehrt abführend. Die empfohlene Tagesdosis liegt bei 30 mg pro Kilogramm Körpergewicht. Bedenklich ist jedoch, dass schon Restchemikalien aus dem Herstellungsprozess in geringen Mengen im Endprodukt gefunden wurden. Allerdings sei laut Gesundheitsbehörden die Restmenge so gering, dass eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen sei.

 

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