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E 459 - Beta-Cyclodextrin

Beta-Cyclodextrin wird seit 2008 in der EU als Emulgator verwendet. Unter der Bezeichnung E 459 ist der Stoff als Lebensmittelzusatzstoff auf Verpackungen entsprechend gekennzeichnet. E 459 hat vor allem die Eigenschaft Aromen aufzunehmen und zu verkapseln. Durch Zusatz von E 459 kann verhindert werden, dass diese sich zu schnell verflüchtigen. Oder man verhindert durch das Einkapseln, dass ein bestimmter Geschmack zu sehr hervortritt.

 

Herkunft

Beta-Cyclodextrin wird oft unter zu Hilfenahme von Bakterien hergestellt. Das Ausgangsprodukt ist hierbei Stärke. E 459 liegt als weißes und geschmackloses Pulver vor.

Verwendung

E 459 ist nur für bestimmte Lebensmittel zugelassen und der Lebensmittelzusatzstoff unterliegt bestimmten Höchstmengenbeschränkungen. E 459 wird häufig bei aromatisierten Knabbereiartiekln eingesetzt. Hier liegt die Höchstmengenbeschränkung bei 1 g/ kg. Außerdem findet sich E 459 auch sehr oft in aromatisierten Tees oder Getränkepulver. Bei diesen Lebensmitteln liegt der max. Wert bei 500 mg/ l. Als Emulgator wird E 459 auch in Mayonnaise eingesetzt.

Risiken

E 459 gilt als unbedenklich. Es kann als Ballaststoff angesehen werden, da es vom menschlichen Organismus nicht verwertet wird.

 

Interessant

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